Transfer- oder Überführungsfahrer, ein leichter Beruf?
Immer wieder werden wir gefragt: ...wie geht das bei ihnen, was muss ich machen um dieses oder jenes Formular zu bekommen, was kann ich verdienen, welche Kosten übernimmt ihr Unternehmen, was passiert wenn einmal etwas passiert?...
Nicht alle Fragen können wir hier umfassend und sofort beantworten, daher soll nur eine kleine Auswahl berücksichtigt werden.
![]() | Gibt es in meinem Gebiet genügend Aufträge? |
1. Die zu vermittelnden Aufträge richten sich grundsätzlich nach dem Bedarf der Auftraggeber.
2. Alle vertraglich akquirierten Partner sind selbständige Unternehmer und müssen sich in diesem Sinne auch anderweitig um Aufträge bemühen, insofern die Übernahme anderer Aufträge nicht die Durchführung der hier bei TFL Transferlogistik GmbH bereits in Auftrag genommenen Fahrten gefährdet.
3. Es kann keine Zusicherung für eine bestimmte Anzahl von Auftragsübernahmen erfolgen!
Unser System basiert auf einem Netzwerk von Unternehmungen, welche auf telefonische oder Anfrage per eMail hin einen Auftrag zum Transferieren von Fahrzeugen angeboten bekommen können. Konkrete Zusagen für eine bestimmte Anzahl dieser Transferaufträge sind unrealistisch, da wir gemeinsam von der jeweiligen Auftragslage diverser Auftraggeber partizipieren und diese nicht vorhersehbar ist.
![]() | Benötige ich einen LKW Führerschein? |
Nein, ein LKW Führerschein ist nicht Bedingung für die Erlangung eines Rahmenvertrages mit der TFL Transferlogistik GmbH
![]() | Ist eine Fahrerkarte erforderlich? |
Eine Fahrerkarte zur Benutzung des "elektronischen Fahrtenschreibers" ist für die gewerbliche Überführung von Fahrzeugen > 3,5t grundsätzlich erforderlich.
Es reicht, für den gewerblich tätigen Partner, nicht aus, die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Führerschein der erforderlichen Klasse) >3,5t zu besitzen, dieser ist auch verpflichtet eine Fahrerkarte zum Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten zu benutzen. Selbstverständlich muss die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten auch in der Planung der Streckenführung berücksichtigt und eingehalten werden.
Als selbständiger Unternehmer sind Sie verpflichtet die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen einzuhalten. Hierzu gehört unter anderem auch das Auslesen der Fahrerkarte aller 28 Kalendertage und die entsprechende Datenspeicherung. Informieren Sie sich auf den Webseiten der BAG unter www.bag.bund.de zu dieser Thematik ausführlicher.
Die Beantragung einer Fahrerkarte können Sie beim TÜV oder der DEKRA am Wohn- bzw. Gewerbestandort vornehmen.
![]() | Benötige ich eigene rote Kennzeichen? |
Wir disponieren sowohl Fahrzeuge mit als auch ohne Straßenverkehrszulassung, daher ist es nicht zwingend erforderlich eigene rote Kennzeichen zur Fahrzeugüberführung zu besitzen. Selbstverständlich sind Sie dann in der Ausführung von Aufträgen relativ eingeschränkt, da Sie bei Auftragsübernahme von nicht zugelassenen Fahrzeugen sich jeweils gültige Kurzzeitkennzeichen für einen solchen Auftrag anmelden müssen.
Insofern Sie in Ihrer gewerblichen Anmeldung "Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse" angegeben haben, sollten Sie zur Beantragung eines roten Kennzeichens einen Termin mit der örtlichen Zulassungsstelle vereinbaren. Dort erhalten Sie Auskünfte zum Beantragungsverfahren.
![]() | Muss ich ständig erreichbar sein? |
Mit einer vertraglichen Bindung - in Form eines Rahmenvertrages - verpflichten Sie und auch unsere anderen Partner sich zu keiner ständigen personellen Verfügbarkeit. Es besteht für uns lediglich die Möglichkeit, bei anfallendem Bedarf, entsprechende Kontakte vorhalten zu können und so die Auftragsdurchführung zu sichern.
Selbstverständlich ist es erfreulich nicht nur eine nette Ansagestimme an Telefon hören zu müssen, Sie sollten schon persönlich erreichbar sein.
![]() | Aktuelles Führungszeugnis - warum? |
Diese Auflage resultiert aus den Vorgaben der jeweiligen Auftraggeber. Selbst wenn Sie bereits andere Partnerschaften mit Unternehmen im Transfergewerbe vertraglich gesichert haben, benötigen wir bei Bewerbung hier ein aktuelles Zeugnis.
![]() | Auskunft Kraftfahrtbundesamt (KBA) |
Wir fordern grundsätzlich zu Beginn der Geschäftsbeziehung und in unregelmäßigen Abständen danach, einen aktuellen Auszug des KBA mit allen dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Haben Sie einen Auszug - älter als 3 Monate - so müssen Sie neu beantragen.
Bei Übermittlung dieser Unterlagen senden Sie bitte auch die entsprechenden Anlagen zu den verzeichneten Entscheidungen mit.
Hinweis: Entscheidungen die auf Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb geschlossener Ortschaften abstellen, werden im Bewertungssystem als negativ vermerkt. Gleiches gilt für Entscheidungen im Zusammenhang mit Alkoholmissbrauch oder den sogenannten Rotlichtverstößen.
![]() | Der Nachweis vom Finanzamt - muss der sein? |
Ja, Sie müssen bei Bewerbung zu einem Rahmenvertrag grundsätzlich einen Nachweis von zuständigen Finanzamt oder Ihrem aktuellen Steuerberater über die laufende Entrichtung der Steuern und Abgaben vorlegen.
Hierbei sind Säumnisse bei der Entrichtung danach zu bewerten, ob beispielsweise Fristverlängerungen beantragt oder andere spezifische Gründe dafür vorliegen.
Dieser Nachweis ist nicht mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitserklärung zu verwechseln, deren Ausstellung seitens vieler Finanzämter aufgrund verschiedener Rechtsentscheidungen nicht mehr vorgenommen wird. Es geht bei unserer Anforderung lediglich um den Nachweis der Entrichtung der Steuern und Abgaben. Eine Einschätzung der "Unbedenklichkeit", wie meist im Baugewerbe gefordert, ist nicht Hintergrund der Anforderung!
![]() | Sie verlangen den Nachweis einer Krankenversicherung - warum? |
Auch hier ist die Frage mit wenigen Argumenten einfach beantwortet!
Als selbständiger Unternehmer müssen Sie nach geltendem Recht eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Um hier unsererseits Rechtssicherheit zu haben, benötigen wir den Nachweis zum Bestehen einer solchen Versicherung und auch den Nachweis zur aktuellen Entrichtung der mtl. fälligen Beiträge.
Schon ein Verkehrsunfall mit kleinen körperlichen Schäden kann mehrere Tage Ausfall und erhebliche Arztkosten verursachen. Dieses Risiko wüssten wir, im Interesse derer selbst, gern von unseren Vertragspartnern abgedeckt!
![]() | Ich bin erkrankt - wer sichert die Durchführung meines Auftrages? |
Sie haben als selbständiger Unternehmer die gleichen Verpflichtungen wie auch wir als Transferdispositionsdienstleister gegenüber Ihren Auftraggebern!
Im Falle einer Erkrankung müssen Sie Sorge dafür tragen, dass bspw. ein anderer, uns bekanntgegebener und ihrerseits vertraglich gebundener Unternehmer, die Ausführung des Auftrages sicherstellt.
Können Sie die Auftragsdurchführung nicht sicherstellen, versuchen wir dann unsererseits erneut nach Information Ihrerseits eine Disposition vorzunehmen. Die durch den Zeitverzug entstehenden und anderweitig anfallende Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
![]() | Die Hinterlegung meines "Geschäftspapiers" - warum denn das? |
Wir fordern bei Beantragung eines Rahmenvertrages immer die Hinterlegung der Ihrerseits benutzten "Geschäftspapiere" (Briefbogen, Visitenkarte) um auch hier eine Kontrolle zur wirklich vorhandenen Selbständigkeit des Unternehmers vornehmen zu können. Notieren Sie bitte auf dem Briefbogen den Vermerk - MUSTER -, so kann eine unbeabsichtigte Verwendung ausgeschlossen werden.
Ein selbständig handelnder Unternehmer muss, neben den gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Anmeldungen bei Ämtern/Behörden, auch entsprechende Anstrengungen zur Erlangung von Aufträgen anderer Auftraggeber unternehmen. Das erfolgt im Regelfall durch geeignete Werbemaßnahmen und natürlich auch im Weg der schriftlichen Kommunikation (mit eben Ihrem eigenen Briefbogen...).
Weiterhin verfügen wir bei Zugang der durch Sie übermittelten Unterlagen auch gleichzeitig über die Ihrerseits gesetzlich zu erbringenden Angaben wie Steuernummer, Bankverbindung und Anschrift. Wir ersparen uns dann den Arbeitsgang der zusätzlichen Anforderung, welche wiederum meist mit Übermittlungsfehlern behaftet ist.
![]() | Ich bin 24 Jahre alt und möchte Aufträge erhalten... |
Nein! Entsprechend unserer Rahmenbedingungen für die Durchführung der zu überlassenden Transferaufträge ist das Mindestalter auf 25 Lebensjahre festgesetzt.
![]() | Übernehmen Sie die Kosten für die An- und Abreise zum Auftrag? |
Nein, diese Kosten werden nicht übernommen.
Die Kalkulation der jeweiligen Aufträge beinhaltet alle anfallenden Kosten (außer Treibstoffe und Mautgebühren). Als selbständiger Unternehmer "dürfen" Sie die Kalkulation der notwendigen Kosten auch selbständig vornehmen...
![]() | Ist eine Bahncard sinnvoll? |
Selbstverständlich ist die Bahncard sinnvoll. Als Unternehmer reduzieren Sie so die für die Ausführung der Aufträge notwendigen Kosten erheblich. Unsere hier im Haus gefertigten Statistikwerte zeigen einen Kostenwert von bis zu ca. 700 Euro pro Monat bei Nutzung einer Bahncard 50. Besser und planbar ist die Inhaberschaft einer Bahncard 100, da hier die mtl. Kosten fest sind.
Besitzen Sie noch keine Bahncard, so empfehlen wir eine ausführliche Beratung unter www.bahn.de [Mehr]
![]() | Wie ist es mit den Zahlungen der Leistungen? |
Wir bezahlen die ordnungsgemäß erledigten Transferaufträge und eventuell entstandene Nebenkosten (Betankung, Maut etc.) per Gutschrifterteilung. Voraussetzung hierbei ist, Sie haben einen gültigen Rahmenvertrag mit unserem Unternehmen und Ihre Bankverbindung, gewerbliche Anmeldung und Steuernummer nebst den erforderlichen Auftragsnachweisen (z.B. Lieferscheinkopie) liegt hier vor.
Gutschriften werden jeweils am letzten Werktag der laufenden Woche um 23.59 Uhr automatisch erstellt. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Kalendertage. Nach Zusendung per eMail verbleibt Ihnen somit ausreichend Zeit für eine entsprechende Kontrolle.
![]() | Erhalte ich eine Tankkarte? |
Nein, die Übernahme bzw. Vorauslage der notwendigen Zusatzkosten tragen Sie als gewerblich tätiger Fahrzeugüberführer selber. Eine Erstattung durch uns erfolgt innerhalb der für den Gutschriftzeitraum festgesetzten Kalendertage.
![]() | Die ausftragsgemäße Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nicht rechtzeitig, was nun? |
Der an Sie vergebene Auftrag enthält immer eine Übergabefrist. Bereits bei Auftragsannahme sollten Sie die Durchführungsmöglichkeit berücksichtigen.
Treten aufgrund verkehrsbedingter Verzögerungen Verspätungen auf, so müssen Sie diese mit dem Disponenten rechtzeitig besprechen, dieser vereinbart mit dem jeweiligen Auftraggeber weitere Maßnahmen.
Melden Sie voraussichtliche Verzögerungen der vereinbarten Übergabefrist nicht, gilt der übernommene Auftrag als verspätet und es wird, ausgehend der Vertragsgrundlagen, ein sogenannter Verspätungszuschlag berechnet.
![]() | Was bekomme ich pro km? Wie sind Ihre Konditionen ? |
Wir zahlen Vergütungen nach Entfernungskilometer oder regionalen Festpreisen. Hier bestimmt der Auftraggeber die Bewertung, welche dann an unsere Partner weitergegeben wird. Alle Transferaufträge werden in dieses System eingegliedert.
Eine Preisübersicht für mögliche Vergütungen ist nicht vorgesehen, wir verhandeln jeden einzelnen Auftragspreis direkt bei Auftragsangebot.
Oft ergibt sich eine Kombinationsfahrt mit anderen Aufträgen, so dass eine Kalkulation auch "von nicht interessanten Strecken" durchaus möglich ist.
![]() | Warum eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft? |
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