Hier finden Sie Informationen zur Thematik Berufsgenossenschaft.

Selbständige Unternehmer im Gewerbebereich der Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse, zählen zum Versicherungsbereich der BG Transport und Verkehrswesen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 gilt der in dieser BG neue Gefahrtarif Nr. 24, aufgrund dessen auch alle selbständigen Unternehmer (Überführung von Kfz aller Art auf eigener Achse einschl. Transfermanagement) zuzuordnen sind.

Unerheblich ist dabei die Eigenschaft der steuerlichen Betrachtung des Unternehmens und ob Sie als Unternehmer sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen! Auch Kleinunternehmer nach §19 UStG sind zur Mitgliedschaft verpflichtet, insofern Sie den Tarifen der BG aufgrund Ihrer gewerblichen Tätigkeit unterliegen.

Laut des 24. Gefahrtarifes ist unser Gewerbe in die Gefahrtarifstelle 550 und Gefahrenklasse 10,29 einzuordnen.

Bereits mit der Gewerbeanmeldung beginnt der Versicherungsschutz und somit auch die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft (§136 Abs. 1 SGB VII). Ein jeder Unternehmer muss sich innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft anmelden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für die Unternehmer eine Befreiung von der Unternehmerversicherung möglich.