AGB
Hier finden Sie unsere AGB aktuellster Fassung (11/2011).
§ 1 Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung wird die TFL Transferlogistik GmbH als Transferdispositionsdienstleister Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der TFL Transferlogistik GmbH eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der TFL Transferlogistik GmbH vorliegen.
§ 2 Fahrzeugbereitstellung
Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Eigenachsüberführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der StVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist der Überführungspartner vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 20 Minuten, so wird für jede angefangene Stunde 20,- € netto berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden 100 % des Überführungspreises berechnet. Dem Auftraggeber bleibt das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, erhalten.
§ 3 Zahlung
Für die Berechnung der Preise gelten die angebotenen Preise zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Sonderleistungen werden separat in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind innerhalb der gesondert ausgewiesenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden 8 % Sollzinsen zuzüglich 2,50 € Bearbeitungsgebühr berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto der TFL Transferlogistik GmbH gutgeschrieben ist.
§ 4 Kostenträger
Der TFL Transferlogistik GmbH muss mit Auftragserteilung eine Rechnungsadresse mitgeteilt werden. Sind Rechnungsempfänger und Auftraggeber nicht eine Person oder Gesellschaft, haftet der Auftraggeber für die Überführungskosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten, sofern der Rechnungsempfänger eine Zahlung nicht fristgerecht vornimmt.
§ 5 Haftung
TFL Transferlogistik GmbH sowie deren Vertragspartner haften für Fahrzeugschäden, welche durch die TFL Transferlogistik GmbH bzw. deren beauftragte Partner nachweislich verursacht werden ausschließlich gemäß gesetzlicher Grundlagen. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber ein Versicherungsnachweis erbracht. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei Anlieferung nach Geschäftsschluss des Auftraggebers/Empfängers oder als vereinbarte Nachtanlieferung haftet der Auftraggeber mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Schäden sind der TFL Transferlogistik GmbH schriftlich innerhalb 12 Stunden nach Zustellung des Auftragsfahrzeuges als Haftbarhaltung aufzugeben. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind.
Ist ein Fahrzeug bei Eigenachsüberführung infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Auftraggeber nach Bekannt werden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die TFL Transferlogistik GmbH eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers. Überführungsaufträge, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie unter § 2 aufgeführt an den Auftraggeber berechnet.
§ 6 Liefertermine
Liefertermine werden bei Auftragserteilung nur unter Vorbehalt genannt bzw. angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, technischer Defekte, Ausfall eines Subunternehmers oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Insbesondere gilt dies auch bei verspätetem Auftragseingang und für verkehrsbedingte Verzögerungen.
§ 7 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz von TFL Transferlogistik GmbH zuständige Amtsgericht Halle/Saale.







